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Personenfreizügigkeit: Ein klares NEIN!

Die wiederholten Drohungen von Seiten der Befürworter der Personenfreizügigkeit, dass ein Nein am 8. Februar das Ende der Bilateralen Verträge I bedeute, ist Angstmacherei. Es gibt keinen Kündigungsgrund beider Seiten aufgrund dieser Abstimmung.
 
Ein Volks-Nein hat keinesfalls eine automatische Kündigung der bilateralen Verträge zur Folge. Die so genannte Guillotine-Klausel kann nämlich nur greifen, wenn einer der Vertragspartner mindestens ein Abkommen der bilateralen Verträge I explizit kündigt.

Weder unser Bundesrat noch die EU haben ein Interesse eine solche Kündigung auszusprechen, denn die Verträge sind besonders für die EU von grossem Interesse und Nutzen. Zudem stimmte das Schweizer Volk im Jahr 2005 deutlich Ja zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf 25 EU-Staaten. Wir haben dort also einen zustimmenden Volksentscheid. Und der Bundesrat wird ja wohl nicht gegen einen Volksentscheid verstossen und diesen Vertrag kündigen.

Zudem weiss der Bundesrat im Falle eines Volks-Nein am 8. Februar gar nicht, zu was das Volk überhaupt Nein gesagt hat. Hat es Nein gesagt zur Fortführung der Personenfreizügigkeit? Hat es Nein gesagt zur Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien? Oder sagte es Nein zu beiden Fragen? Wir wissen es nicht, weil zwei unterschiedliche Fragen in einem Päckli zusammengefasst wurden. Deshalb kann der Bundesrat nicht etwas kündigen, das vom Volk ürsprünglich angenommen wurde.

Es braucht also zwingend ein Nein an der Urne, um Klarheit zu schaffen. So können die beiden unterschiedlichen Fragestellungen entknüpft und über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien noch einmal abgestimmt werden. Nur so werden wir je erfahren, was das Volk denn nun wirklich will.
 
Es wurde in den letzten Tagen auch von Staatsrechtsexperten verschiedener Universitäten bestätigt: Ein Nein am 8. Februar führt nicht zum automatischen Ende des bilateralen Weges.

Johannes Brons
Kantonsratskandidat
Schönenwerd