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Auftrag Teilerlass Patentgebühren 2020 und 2021

Auftrag Johannes Brons (SVP, Schönenwerd)
Teilerlass der Patentgebühren 2020 und 2021 für die Gastronomie.

Der Regierungsrat wird beauftragt, 50% oder einen Anteil der Patentgebühren (Jährliche Bewilligungsgebühr § 93 WAG) 2020 und 2021 für die Gastronomie zu erlassen oder gutzuschreiben.

Begründung:
Viele aus der Gastronomie beklagen sich sehr. Während der Corona-Krise mussten im Kanton Solothurn sämtliche Gastronomiebetriebe über zweieinhalb Monate schliessen. Da der 1,5 Meter Abstand weiterhin eingehalten werden muss, ist die Gastronomie auch heute noch nicht zu 100% ausgelastet. Die Gastronomie erzielt so oder so den Umsatz nicht wie üblich (Die Jährliche Bewilligungsgebühr ist auch abhängig vom Umsatz). Es ist daher nicht gerechtfertigt, dass nebst den vom Kanton Solothurn auferlegten Verordnungen, wie Schliessungen, weniger Tische und vorgeschriebene Personenzahlen, noch die üblichen Patentgebühren eingefordert werden.

Versicherungen, welche mit Gastrobetrieben etwas zu tun haben, waren bereit, während des Lockdowns die Beiträge zu erlassen oder gutzuschreiben. Auch gibt es einige Liegenschaftsbesitzer, die den Gastrobetrieben in dieser schwierigen Zeit von sich aus, einen Teil der Miete erlassen haben.